Schulische Bildung mit Epilepsie und bei Krampfanfällen

Informationen für Eltern und Betroffene

Bereits vor Jahrhunderten wurde Epilepsie mit Furcht, Ablehnung und Mißtrauen begegnet. Bis zum heutigen Tagen halten ungefähr 20 % der Bevölkerung die Epilepsie für eine Geisteskrankheit. Dabei würden bis zu 20 % aller Eltern ihren Kindern den Umgang mit einem Kind, dass Epilepsie erkrankt ist, verbieten. Durch diese Vorurteile wird der Betroffene sozial ins Abseits gedrängt und isoliert. Kinder werden in ihrer Entwicklung nicht durch ihre Krankheit, sondern durch das Verhalten ihrer Umgebung stark und teilweise negativ beeinträchtigt.


Die Rolle des Lehrers

a) Diagnostische Funktion
Häufig werden Anfallphänomene erstmals in der Schule bemerkt. Wenn Sie Verdacht haben, daß bestimmte Auffälligkeiten an ihrem Schüler Symptome einer epileptischen Erkrankung sein könnten, beobachten Sie besonders genau. Sie können dadurch wesentlich zur korrekten Diagnosenstellung und damit zu einer wirksamen Behandlung beitragen. Sprechen Sie darüber offen mit den Eltern.


c) Aufsichtsfunktion
Aufsichtspersonen haften nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Es ist nicht möglich, ein anfallkrankes Kind auf Schritt und Tritt zu beaufsichtigen. Hierunter würde auch die erforderliche Erziehung zur Selbständigkeit leiden. Ihre Verantwortung liegt nicht darin, jedes Risiko vom Schüler fernzuhalten. Ihre Verantwortung liegt in der Zuwendung zum Schüler, der Ihre Hilfe braucht.


b) Integrative Funktion
Der Lehrer kann dem anfallskranken Schüler helfen, indem er seine Integration in den Klassenverband fördert, damit die Klasse ihn als "einen der ihrigen" akzeptiert, als ein Kind, das sich, abgesehen von wenigen Besonderheiten, verhält wie jedes andere.

Wenn der Schüler nicht anfallfrei ist, empfiehlt es sich, mit den Mitschülern ein informatives Gespräch zu führen. Ob der betreffende Schüler daran teilnimmt, muß von Fall zu Fall entschieden werden.

Kinder und Jugendliche sind in der Regel sehr verständnisvoll, wenn sie wissen, worum es sich handelt. Gehen Sie initiativ vor und vergessen Sie nicht, daß Eltern es oft nicht wagen, den ersten Schritt zu tun. Aufgrund der mit der Epilepsie verbundenen Diskriminierung sind sie verängstigt und verunsichert. Suchen Sie das Gespräch mit den Eltern. Sie sind in der Regel für jede verständnisvolle Ansprache dankbar. Ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrern und dem behandelnden Arzt, sowie Selbsthelfern kann sehr hilfreich sein.

Verhalten Sie sich möglichst wenig restriktiv! Dies gilt insbesondere beim Sport. Das Kind kann an allen Sportarten teilnehmen, außer an solchen, die mit Absturzgefahr verbunden sind (Geräteturnen). Schwimmen unter Aufsicht ist grundsätzlich erlaubt und erwünscht. Es bestehen keinerlei Bedenken gegen eine Teilnahme an Exkursionen und Schullandheimaufenthalten.

Obgleich die meisten anfallskranken Kinder sich in Leistung und Verhalten nicht von den Mitschülern unterscheiden, werden sie teils durch Überbehütung in der Familie, teils durch Überforderung in der Schule ins Abseits gedrängt, was ungünstige Konsequenzen für die Schullaufbahn und die Berufswahl hat.

In der Schule werden die Weichen für den künftigen Lebensweg des anfallkranken Schülers gestellt. Der Lehrer kann in vielen Fällen dazu beitragen, daß dieser Schüler die gleichen Chancen evt. durch Nachteilsausgleich erhält, wie alle anderen auch.

Bewerten Sie unsere Seite:
Wertung: 0 von 5 möglichen Punkten - insgesamt 0 Stimmen