Wer eine Epilepsie hat, ist nicht zwangsläufig schwerbehindert. Bei Erwachsenen und bei Jugendlichen ist es unbedingt notwendig, individuell Vor- und Nachteile des Schwerbehindertenausweises (SB) gegeneinander abzuwägen.
Schwerbehindert, was ist das?!
Schwerbehindert ist eine Person, deren Grad der Behinderung mit wenigstens 50 festgestellt ist. Der früher verwendete Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" (MdE) ist seit 1986 aufgehoben und ersetzt worden durch "Grad der Behinderung" (GdB). Als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft dient ein vom Versorgungsamt ausgestellter Ausweis.
Einstufung in Grad der Behinderung
| Epileptische Anfälle je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung | v. H. |
| Sehr selten, d.h. generalisierte große und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als 1Jahr; kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Monaten | 40 |
| Selten, d.h. gener. große und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten, kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Wochen | 50 - 60 |
| Mittlere Häufigkeit, d.h. gen. große und komplex-fok. Anfälle mit Pausen von Wochen, kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Tagen | 60 - 80 |
| Häufig, d.h. gen. gr. oder kompl.-fok. Anfälle wöchentlich oder Serien von gen. Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einf. fokale Anfälle täglich | 90 - 100 |
| Nach drei Jahren Anfallsfreiheit, d.h. bei weiterer Notwendigkeit von Behandlung mit Antiepileptika. | 30 |
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdB mehr anzunehmen.
Recht auf Widerspruch
Wer mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Sollte auch die Widerspruchsentscheidung nicht zufriedenstellend sein, kann der Widerspruchsbescheid mit einer Klage zum Sozialgericht angefochten werden, ebenfalls innerhalb eines Monats. Sollten die Anfälle zunehmen und sich das Anfallsleiden verschlechtern, kann auch ein „Verschlimmerungsantrag“, Antrag auf Neufestsetzung gestellt werden.