Rechte und Pflichten der Mitglieder

Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und Fördermitgliedern

  1. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und Fördermitgliedern
  2. Alle ordentlichen Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Das Stimmrecht eines Mitgliedes in der Mitgliederversammlung ruht, wenn sich das Mitglied im Beitragsrückstand befindet. Juristische Personen haben das gleiche Stimmrecht wie natürliche Personen. Fördernden Mitgliedern steht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung oder bei sonstiger Beschlussfassung nicht zu
  3. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge schriftlich zu unterbreit
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