Definition und Rechte einer Mitgliedschaft

Regelungen einer Mitgliederversammlung und Ehrenmitglieder

  1. Mitglied des DE-LV NRW kann jede natürliche Person ab 14 Jahren und jede juristische Person werden, die bereit ist die Ziele und Aufgaben des DE-LV NRW zu fördern. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für ihre Mitgliedschaft die schriftliche Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten
  2. Mitglieder des Bundesverbandes mit Wohnsitz in NRW sind gleichzeitig Mitglieder des Landesverbandes
  3. Für die Beantragung der Mitgliedschaft ist die Schriftform erforderlich
  4. Die Aufnahme ist vollzogen, wenn der Vorstand nicht binnen einer Frist von 8 Wochen nach Eingang den Antrag schriftlich abgelehnt hat. Gegen eine Ablehnung kann der Antragsteller Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig
  5. Personen, die sich um den Verein und seinen Aufgaben besondere Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag eines ordentlichen Mitgliedes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder, sind aber beitragsfrei
  6. Die Mitgliedschaft endet durch
    • Tod
    • Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen
    • Austritt
    • Ausschluss
    • Streichung von der Mitgliederliste – vgl. DE-Satzung
  7. Der Austritt eines Mitgliedes aus dem DE-LV NRW ist durch schriftliche Erklärung an den Vorstand mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss spätestens bis zum bis 1.12. des Jahres eingegangen sein
  8. Über den Ausschluss aus dem DE-LV NRW, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund statthaft. Ein wichtiger Grund ist grundsätzlich dann gegeben, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Verbandes grob verstoßen hat. Er erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von 14 Tagen Gelegenheit zu geben, sich schriftlich zu rechtfertigen. Der Beschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann das Mitlied innerhalb eines Monats Einspruch zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung erheben; diese entscheidet dann entgültig. Der Ausschluss von Mitgliedern des Bundesverbandes ist nur im Einvernehmen mit diesem zulässig
  9. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des DE-LV NRW auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen
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