Finanzierung und Beiträge

Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden und Öffentliche Zuschüsse

  1. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch: Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden, Öffentliche Zuschüsse, Erträge des Vereinsvermögens, sonstige Zuwendungen
  2. Für Mitglieder des Bundesverbandes mit Wohnsitz in NRW erhält der Landesverband einen anteiligen Mitgliedsbeitrag entsprechend der Satzung des Bundesverbandes. Dieser beträgt zur Zeit 25%
  3. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages der Fördermitglieder, der Selbsthilfegruppen und der juristischen Personen und seine Änderungen werden von der Mitgliederversammlung des DE-LV NRW mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen
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