Der Vorstand soll zu seiner Beratung auf medizinischem, psychologischem, sozialem, pädagogischem und rechtlichem Gebiet einen Fachlichen Beirat berufen.
Der Beirat besteht aus mindestens 3 sachkundigen Personen, die besondere Erfahrung auf dem Gebiet der Epileptologie, des Sozialrechts, der Öffentlichkeitsarbeit, der beruflichen Rehabilitation, der öffentlichen Verwaltung und des politischen Lebens oder der Pädagogik haben sollen.
Der Beirat steht dem DE-LV NRW in fachlicher Hinsicht zur Seite. Zu berufende Mitglieder des fachlichen Beirats können von den Selbsthilfegruppen und ihren Mitgliedern gegenüber dem Vorstand nominiert werden. Der fachliche Beirat tritt in der Regel einmal jährlich zusammen.