"Für Kinder wie Ihres haben wir Sonderschulen. Dort erhält Ihr Kind die Betreuung und Förderung, die es braucht, von speziell ausgebildeten Erziehern, Lehrern und anderen Fachleuten." Immer mehr Eltern wollen dieser Empfehlung nicht folgen. Sie sehen nicht ein, daß ihr schwerhöriges Kind am besten unter lauter schwerhörigen Kindern sprechen lernen soll. Daß ihr "geistigbehindertes" Kind ausgerechnet in einer Schule, wo alle Kinder "geistig behindert" sind, die nötigen Anregungen erhält.
Und ein schwermehrfachbehindertes Kind, das nicht sprechen und sich kaum bewegen kann, also am Leben so wenig durch aktives Machen teilhaben kann - benötigt nicht gerade es um so mehr das lebendige Treiben sprechender, lachender und streitender Kinder um sich?
Eltern wollen auch nicht, daß ihr behindertes Kind einen weit entfernten Sonderkindergarten oder eine Sonderschule oder eine Internatssonderschule besuchen muß, statt mit den Geschwistern und Nachbarskindern zusammen in den Kindergarten, in die Schule um die Ecke zu gehen.
Wo es keine Aussonderung gibt, braucht es keine Integration, deshalb Nichtaussonderung von Anfang an für alle! Es war einmal eine Schule, da durften Kinder mit Behinderungen nicht rein. Können Sie sich das heute noch vorstellen?
Integration statt Aussonderung wollen nicht nur immer mehr Eltern. Auch die pädagogische Wissenschaft, gestützt auf im In- und Ausland seit 20 und mehr Jahren gemachte Erfahrungen, befürwortet die gemeinsame Erziehung und Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderung. Aber geht denn das, ein Kind mit einer Behinderung in einer Klasse mit normalen Kindern? Sicher, ein Kind mit einer geistigen Behinderung z.B. lernt langsamer und anders, ist nicht in der Lage, all das zu lernen, was die anderen lernen, braucht besondere Hilfen. Die kann es in einer Integrationsklasse bekommen.
Individualisierung, Binnendifferenzierung, offener Unterricht, gegenseitige Hilfe sind die Stichworte.
In dieser neuen Pädagogik sind die besonderen Bedürfnisse von 2 oder 3 behinderten Kindern nichts anderes als zwei, drei der vielen besonderen Bedürf-nisse der Kinder der Klass
Integrationsklassen, Einzelintegration
Zwei Formen der Integration von Kindern mit Behinderungen haben sich herausgebildet. Bei der sog. Einzelintegration wird ein einzelnes behindertes Kind in eine ganz normale Klasse aufgenommen. Für einige Stunden pro Woche ist zusätzlich ein Sonderschullehrer in der Klasse; möglicherweise gibt es auch einen Schulhelfer oder Integrationshelfer (nach BSHG § 40). Integrationsklassen sind Klassen, in denen zwei oder mehr (bis zu fünf) Kinder eine (meist unterschiedliche) Behinderung haben. Die Klasse umfaßt insgesamt weniger Kinder (ca 15 bis 20), ist mit einem zusätzlichen (Sonderschul-)Lehrer ausgestattet ("2-Pädagogen-System"): Manchmal wird außerdem noch ein Integrationshelfer benötigt.
Integrative Kindergartengruppe
In integrativen Kindergartengruppen sind ähnlich wie in Integrationsklassen einige behinderte Kinder mit in der Mehrzahl nicht-behinderten Kindern zusammen. Die Kindergruppe insgesamt sollte nicht zu groß sein und eine zweite Erzieherin (eventuell mit heilpäd. Zusatzausbildung) haben. Therapien (Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie, Logopädie u.a.) sollten in dem Kindergarten angeboten werden, indem die Therapeuten (z.B. aus lokalen Ambulanzen) in die Kindergärten kommen. Viele Therapien können so in den Kindergartenalltag integriert werden (indem z.B. auch andere Kinder daran teilnehmen).