Auflösung des Vereins

Nach Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung

  1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung. Zu dem Beschluss ist eine ¾ Mehrheit erforderlich.
  2. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Deutsche Epilepsievereinigung gem. e.V.
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