§09 - Aufgaben der Mitgliederversammlung
Wählt Vorstandsmitglieder, Jahresabschluss, Grundsätze und Ziele für die Arbeit
Die Mitgliederversammlung
Beschließt die Grundsätze für die Arbeit des DE-LV NRW
Beschließt Satzungsänderungen und die Auflösung des DE-LV NRW
Wählt die Vorstandsmitglieder
Wählt zwei Kassenprüfer/innen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, und deren Amtszeit um 2 Jahre versetzt ist
Entscheidet bei Anrufung über den Ausschluss von Mitgliedern
Nimmt die Jahresrechnung und den Haushaltsplan des Vorstandes entgegen und genehmigt diese
Nimmt den Vorstandsbericht entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung
Beschließt die Ernennung von Ehrenmitgliedern
Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über
An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz
Beteiligung an Gesellschaften
Aufnahme von Darlehen ab EUR 5.000
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