§09 - Aufgaben der Mitgliederversammlung

Wählt Vorstandsmitglieder, Jahresabschluss, Grundsätze und Ziele für die Arbeit

  1. Die Mitgliederversammlung
    • Beschließt die Grundsätze für die Arbeit des DE-LV NRW
    • Beschließt Satzungsänderungen und die Auflösung des DE-LV NRW
    • Wählt die Vorstandsmitglieder
    • Wählt zwei Kassenprüfer/innen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, und deren Amtszeit um 2 Jahre versetzt ist
    • Entscheidet bei Anrufung über den Ausschluss von Mitgliedern
    • Nimmt die Jahresrechnung und den Haushaltsplan des Vorstandes entgegen und genehmigt diese
    • Nimmt den Vorstandsbericht entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung
    • Beschließt die Ernennung von Ehrenmitgliedern
  2. Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über
    • An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz
    • Beteiligung an Gesellschaften
    • Aufnahme von Darlehen ab EUR 5.000
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